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Delfín Management – Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

Allgemeines

Diese Bestimmungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen (nachfolgend auch „Model“), Delfín Management (nachfolgend „Agentur“) und den Kunden, soweit nicht für Einzelfälle ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Alle Beteiligten sind vor unüblichen Forderungen oder branchenfremden Erwartungen geschützt.

§ 1 Buchungsgrundlagen

 

(1) Delfín Management vertritt die Models gegenüber dem Kunden. Sie gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden jeweils im Namen und im Auftrag des Models ab. Als Kunde gilt derjenige, der bei Delfín Management bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

(2) Für die Vermittlung des Models zahlt der Kunde an Delfín Management eine

Provision i.H.v. 25 % des vereinbarten Modelhonorars oder des zu zahlenden

Ausfallhonorars zzgl. MwSt.

 

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Model mit dem Provisionsanspruch von Delfín Management aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

 

(4) Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig. Bei Zuwiderhandlung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 20% des vereinbarten oder branchenüblichen Agenturhonorars fällig. 

 

(5) Für Folgeaufträge, die während der Vertretung des Models durch die Agentur entstehen, ist ebenfalls die vereinbarte Agenturprovision zu zahlen.

(6) Haftung der Agentur beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; mittelbare Schäden sind ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. 

 

(7) Der Kunde ist für die Buchung, Bezahlung, Reise- und Unterkunftsorganisation verantwortlich. 

 

(8) Arbeitet das Model auf selbständiger Basis, ist es für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern selbst verantwortlich; andernfalls trägt diese der Kunde. Die Agentur übernimmt keine Verantwortung für fehlerhafte Abführung durch das Model. 

 

§ 2 – Optionen und Buchungen

(1) Optionen sind Reservierungen zu einem verbindlichen Termin, die bis zu einem bestimmten Datum bestätigt werden müssen. Eine Option verfällt, wenn keine Buchungsbestätigung erfolgt:

  • Drei Werktage (bis 18:00 Uhr) vor Arbeitsbeginn, oder

  • Innerhalb eines Werktages nach Aufforderung zur Bestätigung durch die Agentur.

(2) Samstage, Sonntage und Feiertage gelten nicht als Werktage. Maßgeblich ist die Mitteleuropäische Zeit und der Firmensitz von Delfín Management. Optionen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs registriert. Kunden werden über ihre Optionspriorität informiert. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen auf.

(3) Festbuchungen sind für beide Parteien verbindlich und werden schriftlich bestätigt und die wesentlichen Buchungsdetails angegeben. 

(4) Wetterabhängige Buchungen (Sonderfall zu § 5) sind Buchungen welche unter der Bedingung einer bestimmten Wetterlage erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich um Schönwetterbuchungen. Sie sind nur am Wohnort des Models möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, wird gutes Wetter vorausgesetzt. Bei ungeeignetem Wetter darf der Kunde bis 2 Stunden vor Arbeitsbeginn stornieren.

- Stornierung bis 24h vor Arbeitsbeginn: Kostenfrei

- 24-2h vor Arbeitsbeginn: 50% Ausfallhonorar

- < 2h: 70% Ausfallhonorar

(5) Buchungen mit Nacktheit (Bademode, Wäsche oder Ähnlichem) bedürfen einer ausdrücklichen, vorherigen Vereinbarung und Genehmigung. Die Privatsphäre des Models ist zu wahren; persönliche Kontaktdaten dürfen nicht gespeichert oder weitergegeben werden. Jegliche Produktion von Bildmaterial mit pornographischem Inhalt ist verboten.

 

§ 3 – Honorare

Honorare und Buchungen

Honorare gelten für die gebuchte Arbeitszeit.

Bestätigte Buchungen werden gemäß den vereinbarten Bedingungen berechnet.

Reisezeit: 50 % des Tageshonorars, falls nicht anders vereinbart.

Überstunden: 15% des Tageshonorars pro Stunde

Fittings: Abrechnung im 30-Minuten-Takt.

(1) Das Modelhonorar umfasst Tageshonorar, Buyout für vereinbarte Nutzungsrechte und die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Delfín Management geht bei einer Buchung und der Preisbemessung in Ermangelung anderweitiger Angaben des Kunden davon aus, dass es sich um Aufnahmen oder das Vorführen von Bekleidung und/oder zur Mode gehörenden Accessoires wie z.B. Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc., welche in Verbindung mit Mode gestaltet werden, handelt (Modetarif). Hierauf bezieht sich das angebotene oder vereinbarte Honorar.

 

(3) Sollte der Auftrag statt dessen Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme betreffen, ist auf das vereinbarte Honorar mangels einer ausdrücklichen Vereinbarung und unbeschadet weitergehender Rechte pauschal ein Zuschlag in Höhe von 100 % bei Akt und je 50 % im Falle von Miederwaren und Tagwäsche zu zahlen. Im Übrigen richtet sich die zu zahlende Vergütung nach dem Umfang

der Nutzung.

 

(4) Mangels einer anderweitigen Regelung gilt außerdem jede Buchung durch einen

Kunden als Tagesbuchung. Handelt es sich tatsächlich um eine Halbtags- oder

Stundenbuchung, so beträgt das Honorar im Falle von Models, die am Arbeitsort

ansässig sind, 60 % des Tageshonorars. Im Falle von nicht am

Arbeitsort ansässigen Models beträgt es 100 % und die zusätzlichen gesonderten Regelungen, je nach Auftrag.

 

 

§ 4 – Stornierung

(1) Eine bestätigte Buchung kann jederzeit aus wichtigem Grund storniert werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Fälle höherer Gewalt sowie Umstände, die eine Durchführung des Auftrags unzumutbar machen. Der Rücktritt ist gegenüber Delfín Management unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe schriftlich mitzuteilen.

(2) Stornierungsfristen:

  • Bis 7 Tage vor Termin: Kostenfrei

  • 7-3 Tage vor Termin: 50% des Honorars

  • 3-1 Tag vor Termin: 70% des Honorars

  • < 24h vor Termin 100% des Honorars 

  • Erfolgt die Stornierung vor 12:00 Uhr mittags, wird dieser Tag mitgezählt.

  • Samstage, Sonntage und Feiertage gelten nicht als Werktage. Es gilt MEZ Zeitrechnung und der Sitz von Delfín Management. 

(3) Tages- oder Stundenbuchungen müssen mindestens 24 Stunden vor Beginn storniert werden.

(4) Stornierung durch das Model: Bei unentschuldigtem Rücktritt kann die Agentur eine Vertragsstrafe bis zu 30% des vereinbarten Honorars geltend machen. 

Die Agentur bemüht sich ggf unter Einschaltung anderer Agenturen einen adäquaten Ersatz zu finden. 

Die Agentur haftet nicht für dadurch entstandene Schäden gegenüber dem Kunden.

(5) Erfolgt eine verspätete oder unbegründete Stornierung durch den Kunden, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu zahlen. Entstandene Reisekosten sind auch bei rechtzeitiger Stornierung in voller Höhe zu zahlen. 

 

§ 5 – Arbeitszeit des Models

  • Ganztagesbuchung: 8 Stunden

  • Halbtagesbuchung: 4 Stunden

  • Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung des Models in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr (Ortszeit der Produktion) erbracht, im Falle einer Tagesbuchung mit einer Stunde Mittagspause.

  • Arbeitsbeginn: Eintreffen am vereinbarten Ort beim Kunden zur vereinbarten Zeit (Vorbereitungen wie Make-up / Hair-Styling zählen zur Arbeitszeit)

  • Überstunden: 15 % des Tageshonorars je Stunde oder Teilstunde (unter 30 Minuten keine Berechnung)

  • Transfers zwischen Hotel / Flughafen und Arbeitsort (location) zusammen mit dem Kunden zählen zur Arbeitszeit (bis 1 Stunde pro Tag nicht zusätzlich berechnet)

  • Nachtarbeit: 20:00 – 24:00 Uhr = 150 % Honorar, 00:00 – 06:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen = 200 % Honorar

 

§ 6 – Reise & Spesen

  1.  Reise- und Übernachtungskosten sowie Verpflegung werden vom Kunden getragen.

  2.  Reisetagevergütung: 

  • Bis 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar

  • Bis 3-4 Arbeitstage: ½ Tageshonorar

  • Ab 5 Arbeitstagen: keine Vergütung, außer Reisetag = Arbeitstag

  • Belegpflicht oder steuerliche Tagespauschalen

Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden bei am Arbeitsort ansässigen

oder nicht angereisten Fotomodellen nicht berechnet. Angefallene Taxikosten

werden bei Halbtags- und Stundenbuchungen vollständig, ansonsten nur ab

Stadtgrenze berechnet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof

des abreisenden Models die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und

Übernachtungskosten vom Kunden getragen.

 

Höhere Gewalt

Wenn die Erfüllung aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, Krieg, Streik, Pandemie oder ähnlichen Umständen unmöglich wird, kann die Leistung verschoben werden. Sollte die Leistung nicht nachholbar sein, entfällt die Leistungspflicht, und eine Vergütung ist in diesem Fall nicht geschuldet. Höhere Gewalt entbindet beide Parteien von etwaigen Schadensersatzansprüchen.

 

§ 7 – Zahlungsbedingungen

(1) Alle Vergütungen (Modelhonorar, Storno, ggf. Reise, Provision, Buyout) sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2) Zahlungen erfolgen in Euro.

(3) Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz p.a. § 288 BGB. 

Mahnkosten: pauschal 15€ je Mahnung

Der Kunde haftet für Inkasso- und Anwaltskosten, die der Agentur oder dem Model entstehen.

 

§ 8 – Reklamationen & Haftung / Leistungsstörung

(1) Reklamationen sind unverzüglich mitzuteilen und mit Fotos zu dokumentieren. Das Model ist für die Dauer der Prüfung freizustellen.

(2) Für Styling / Make-up / Hairstyling ist das Model nicht verantwortlich. Berechtigte Reklamationen entbinden von der Zahlungspflicht.

Bei Testshootings, die zum Aufbau des Modelbuches dienen, ist es durchaus üblich, dass das Model eigene Kleidung zum Shooting mitbringt.

Das Model erscheint gepflegt und ordentlich zum Shooting oder Drehtag.

(3) Verspätetes Eintreffen des Models: Nacharbeiten der Zeit oder anteilige Kürzung des Honorars, sofern keine Mehrarbeit möglich ist.

(4) Der Kunde hat bei gefährlichen Arbeiten eine ausreichende Versicherung zu stellen. Bei fehlender Information darf das Model den Einsatz verweigern; Stornogebühr: 70 % des vereinbarten Honorars.

 

§ 9 – Bildrechte

  1. Das Honorar umfasst einfache, nicht übertragbare Nutzungsrechte für die vereinbarte Nutzung, das Medium, das Gebiet und den Zeitraum. Erweiterte oder internationale Nutzungen (z. B. Social Media, Plakate, internationale Werbung, Videos) müssen gesondert schriftlich vereinbart und vergütet werden. Eine Preisliste für erweiterte Nutzungsrechte kann von der Agentur bereitgestellt werden.

 

(3) Digitale Speicherung ohne ausdrückliche Zustimmung ist untersagt.

KI Klausel: 

Jegliche Nutzung zur KI-Generierung, Avatare, Deepfakes oder Bildmanipulation ist untersagt.

(4) Nutzungsrechte entstehen erst nach vollständiger Bezahlung.

Vertragsstrafe: 300% des vereinbarten Buyouts, mindestens jedoch 5000€, bei Zuwiderhandlung.

 

§ 10 – Datenschutz

Das Model willigt ein, dass Delfín Management personenbezogene Daten (Name, Künstlername, Bild, Stimme, Unterschrift) zum Zwecke der Eigenwerbung und Vermittlung erhebt, verarbeitet und nutzt. Die Verarbeitung erfolgt unter Beachtung der DSGVO.

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO.

Weitergabe von Daten nur mit schriftlicher Zustimmung der Agentur.

Buchungen von minderjährigen Models erfolgen nur mit schriftlicher Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Erziehungsberechtigten haften für alle Pflichten aus dem Vertrag. Die Agentur haftet nicht für Schäden oder Pflichtverletzungen, die durch falsche oder unvollständige Angaben der Erziehungsberechtigten entstehen.

Nach Vertragsende werde alle Daten unwiderruflich gelöscht. 

 

§ 11 – Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München bzw der Sitz von Delfín Management in Deutschland.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder von Buchungen bedürfen der Schriftform.

(4) Salvatorische Klausel:

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Anstelle der unwirksamen, undurchführbaren oder nichtigen Bestimmung gilt eine solche wirksame und durchführbare Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Vertragslücken.

Soweit zulässig, erkennen die Parteien an, dass Entscheidungen deutscher Gerichte sowie rechtskräftige Urteile und Schiedssprüche, die in Deutschland ergangen sind, auch international vollstreckbar sind, insbesondere im Rahmen des „New Yorker Übereinkommens“ vom 10. Juni 1958.

 

STANDARDGESCHÄFTSBEDINGUNGEN IN ZEITEN VON KI & ZUSÄTZLICHE HINWEISE: 

Redaktionelle und werbliche Nutzung

Redaktionelle Nutzung nur für die vereinbarte Ausgabe erlaubt.

Advertorials und Produktbuchungen müssen separat vereinbart werden.

Unterwäsche & Umkleiden

Unterwäsche-Shootings erfordern eine schriftliche Zustimmung, mindestens eine Stunde Setzeit und ein geschlossenes Set. Private Umkleiden sind verpflichtend.

Elektronische Medien & Video

Internet- und digitale Nutzung nur bei separater Vereinbarung.

Film- und Videoproduktionen müssen vorab genehmigt werden.

Test- und Sonderproduktionen

Bilder aus Test- oder Sonderproduktionen dürfen nur mit schriftlicher Freigabe von Talent und Delfín Management verwendet werden.

KI, Persönlichkeitsrechte und Bildschutz

Der Kunde darf das NIL (Name, Bild, Erscheinung) des Talents nicht verändern, simulieren, klonen oder mithilfe von KI nachbilden.

Jegliche Nutzung zur KI-Trainings- oder Content-Generierung ist verboten.

Alle Rechte verbleiben beim Talent.

Unautorisierte Nutzung gilt als Vertragsbruch.

Der Kunde stellt Delfín Management und das Talent umfassend frei.

Diese Klausel gilt über das Vertragsende hinaus.

 

  1. Definition von Bild und Persönlichkeitsmerkmalen
    Das Bildnis des Models umfasst alle visuellen, biometrischen und digital reproduzierbaren Merkmale, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Namen, Foto, Ähnlichkeit, Stimme, Körperform, Gesichtsstruktur, Gesten, Mimik, Bewegungen, digitale Avatare, 3D-Scans, Sprachmodelle sowie alle weiteren Merkmale, die eine analoge oder digitale Identifikation oder Reproduktion ermöglichen – sei es mit heutigen oder künftig entwickelten Technologien.

  2. Zweckbindung
    Der Kunde darf das Bild des Talents nur für den schriftlich vereinbarten Zweck, das Medium, das Gebiet und den Zeitraum verwenden.

  3. Unzulässige Nutzungen und Verfälschung
    Das Bild darf nicht manipuliert, verfälscht, parodiert oder in schädigender Weise dargestellt werden.

  4. KI und digitale Reproduktion
    Die Nutzung des Bildnisses für KI-Training, Generierung, Klonen, Deepfakes oder digitale Avatare ist untersagt.

  5. Bildnachweis und Veröffentlichung
    Der Kunde hat das Talent und Delfín Management öffentlich zu benennen. Online-Kennzeichnung kann verlangt werden.

  6. Nacktheit und Bildnutzung
    Keine Nacktheit, kein Rauchen, kein Alkoholgenuss oder das Tragen von Pelzen.
    Die Verwendung von Bildnissen, auf denen das Talent nackt, teilweise nackt, in durchsichtiger Kleidung, Badebekleidung oder Unterwäsche erscheint, erfordert die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von Delfín Management.
    Darstellung darf nicht pornografisch, beleidigend oder entwürdigend sein und das Bildmaterial darf nicht verändert oder verzerrt werden.

  7. Gerichtsstand, anwendbares Recht und internationale Vollstreckung
    Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt, soweit rechtlich zulässig, das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München, Deutschland. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt auch für internationale Vertragspartner im Rahmen der rechtlichen Zulässigkeit nach § 38 Abs. 1 ZPO.“

ERGÄNZUNG ZUR DEUTSCHEN RECHTSKONFORMITÄT (nur deutsche Kunden)

Recht am eigenen Bild (§§ 22, 23 KUG)

Die Veröffentlichung, Verbreitung oder öffentliche Zurschaustellung des Bildnisses des Talents ist nur gemäß §§ 22, 23 KUG zulässig. Eine Nutzung ist nur zulässig, wenn der Betroffene ausdrücklich zugestimmt hat oder eine gesetzlich definierte Ausnahme vorliegt.

Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Der Kunde verpflichtet sich zur Einhaltung der DSGVO. Bildnisse und personenbezogene Daten des Talents dürfen nur für die konkret vereinbarten Zwecke verwendet werden.

Eine Weitergabe an Dritte oder die Verarbeitung in Drittländern ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Talents und von Delfín Management zulässig.

KI-generierte Inhalte und Urheberrecht

Mit KI erzeugte oder veränderte Inhalte, die auf dem Bildnis, der Stimme oder den Bewegungsdaten des Talents basieren, gelten ohne gesonderte urheberrechtliche Freigabe und Lizenzierung durch Talent und Agentur als unzulässig.

Diese Inhalte unterliegen nicht automatisch dem Urheberrechtsschutz und bedürfen individueller Vereinbarungen.

Sonderregelung für minderjährige Models

Im Falle einer Buchung von minderjährigen Talenten ist die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten zwingend erforderlich. Delfín Management sichert zu, diese Zustimmung vor Vertragsabschluss einzuholen.

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